Erbe bei unverheirateten Paaren

Was passiert mit dem Erbe, wenn Partner nicht verheiratet sind?

September 2022 | JRH

Was passiert mit dem Erbe, wenn Partner nicht verheiratet sind?

Unverheiratet zu sein ist heute kein Problem mehr. Immerhin leben laut Statistischem Bundesamt rund 3 Millionen Paare in Deutschland ohne Trauschein zusammen.

Es gibt jedoch Bereiche, in denen verheiratete Paare am längeren Hebel sitzen.

Erbe bei unverheirateten Paaren

Erben ohne Trauschein: Diese Paare haben im Erbrecht das Nachsehen

Ein zentraler Bereich ist das Erbrecht. Denn bei unverheirateten Paaren erbt der Partner nach dem Tod seiner besseren Hälfte gesetzlich zunächst nichts. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld einige Vorkehrungen zu treffen, damit es beim Ableben des Lebensgefährten zu keinen bösen Überraschungen kommt. Dazu verraten wir Ihnen 6 Tipps.

Hohe Erbschaftssteuer wenn Lebenspartner nicht verheiratet sind

Sowohl verheiratete Paare als auch Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dürfen sich bei einer Erbschaft des verstorbenen Lebensgefährten über einen Freibetrag von 500.000 Euro freuen. Stattdessen wirkt sich die Steuerklasse III für unverheiratete Paare nachteilig im Falle einer Erbschaft aus. Denn hier liegt der Freibetrag nur noch bei 20.000 Euro. Ein Wert, der darüber liegt, wird nach dem Tod des Lebenspartners mit 30 Prozent Erbschaftssteuer versehen. Im Vergleich zu verheirateten Paaren, für die nur etwa 7% fällig sind und noch dazu der Freibetrag weitaus höher ist, ist dies eindeutig ein schweres Los.

Der gleiche Nachteil ergibt sich, wenn der verstorbene Partner seine Stiefkinder als Erben ernannt hat. Ein höherer Freibetrag (400.000 Euro) tritt nur dann ein, wenn die Kinder zuvor vom Erblasser adoptiert wurden. Bei leiblichen Kindern erbt das Kind auf gesetzlicher Basis alles, wenn es nicht im Testament anders vermerkt wurde.

Kein Berliner Testament für unverheiratete Paare möglich

Ein weiterer Nachteil unverheirateter Partner ist, dass der lebende Partner von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist. Somit erben nach dem Gesetz beim Tod eines Partners dessen Kinder und Verwandte, jedoch nicht der Lebensgefährte.

Unverheirateten Paaren ist es zudem nicht möglich, ein gemeinsames Testament zu verfassen. Dies obliegt nur verheirateten Paaren in Form des “Berliner Testaments”, welches festlegt, in welchen Bereichen sich die Ehepartner jeweils als Alleinerben benennen und eine Erbengemeinschaft ausschließen.

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Pflichtteilsanspruch für unverheiratete Paare entfällt

Im Fall der “wilden Ehe” muss der verstorbene Lebenspartner zuvor in einem Einzeltestament den Lebensgefährten ausdrücklich als Erben benannt haben. Doch selbst dann gilt jener nicht als Alleinerbe und auch der Pflichtteilsanspruch fällt weg. In dem Fall muss die Erbengemeinschaft, sprich die Abkömmlinge und Verwandten des Verstorbenen, nicht für dessen Unterhalt aufkommen, auch eine Witwenrente kommt für den lebenden Partner nicht infrage.

Erbrecht: Paar lebt unverheiratet in eigenem Haus

Doch damit nicht genug. Auch das gemeinsame Leben in einer eigenen Immobilie bringt Nachteile mit sich: Lebte vor dem Todesfall eines Partners das unverheiratete Paar in dessen Eigenheim, unabhängig ob Wohnung oder Haus, so muss der Lebensgefährte des Verstorbenen die Immobilie der Erbengemeinschaft überlassen. Dieser hat nach dem Ableben des Partners 30 Tage Zeit, den gemeinsamen Wohnsitz zu räumen. Eine Situation, der man im Trauerfall nicht zusätzlich ausgesetzt sein möchte.

Diese und viele weitere Schattenseiten für nicht verheiratete Paare lassen sich durch einige Vorkehrungen jedoch vermeiden.

Vorkehrungen bei Erbschaft ohne Trauschein – 6 Tipps

Falls Sie dennoch weiterhin unverheiratet bleiben möchten, empfiehlt es sich, einige Vorkehrungen zu treffen, die Sie im Todesfall des Partners absichern können.

Mit diesen 6 Tipps erklären wir Ihnen wie Sie sich beim Erben ohne Trauschein absichern können:

 

1| getrennte Konten

Ein eigenes Konto zu haben und ein eigenes Vermögen aufzubauen ist die beste Grundlage im Fall eines Ableben des Partners. Hier gilt: Je unabhängiger vom Partner desto sicherer das eigene Vermögen.

 

2| Einzeltestament – Partner als Alleinerbe

Wie bereits erwähnt, ist es im unverheirateten Fall ratsam, dass jeder Partner ein Einzeltestament verfasst, in dem klar geregelt ist, was der Partner erben soll. Hier versteckt sich allerdings ein Hintertürchen: denn das Testament kann ohne das Wissen des Partners verändert werden und nach Ableben für manche Überraschung sorgen. Wird die Erbschaft des Lebensgefährten nicht testamentarisch geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge (Verwandte).

 

3| Absprache mit Erbengemeinschaft

In jedem Fall ist es sinnvoll, einen guten Draht zur Erbengemeinschaft zu haben. Denn nach dem Tod des Lebensgefährten kommt der Partner um Absprachen mit der Erbengemeinschaft oft nicht herum. Je besser der Kontakt und je klarer die vorherigen Absprachen, desto besser lassen sich später etwaige Unstimmigkeiten klären.

 

4| Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist ein Abschnitt innerhalb des Einzeltestaments, welches die Vererbung des Nachlasses festlegt. Die im Vermächtnis festgelegte Person, die einen bestimmten Nachlassgegenstand erbt, gilt somit nicht als Erbe. Dies hat den Vorteil, dass der Vermächtnisnehmer nicht für die Schulden des Verstorbenen haftet und auch sonstige Einigungen mit den Erben wegfallen.

 

5| Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist ähnlich wie ein Testament, nur dass bei einer Trennung des Paares der Erbvertrag nicht ohne Weiteres aufzuheben ist. Dazu braucht es eine Klausel, in welcher ein Rücktrittsrecht formuliert wird.
Der Vorteil eines Erbvertrages ist jedoch, dass er nicht Hinterrücks geändert werden kann (siehe Einzeltestament) und ist somit der einzige Weg für Paare ohne Trauschein, das Erbe in einem gemeinsamen, notariell beglaubigten Schriftstück zu regeln.

 

6| Risikolebensversicherung

Um die immens hohe Erbschaftssteuer als unverheiratetes Paar zu umgehen, bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Hier kann der Partner erben, ohne Erbschaftssteuer zu zahlen.
Der Trick besteht darin, dass das Paar bei Abschluss einer Risikolebensversicherung jeweils den anderen Partner als versicherte Person benennt. Wenn einer der Partner stirbt, erhält der andere automatisch die Versicherungssumme, ohne dass eine Erbschaftssteuer anfällt.

Fazit Erbe bei unverheirateten Paaren

Diese sechs Tipps zeigen, dass es im Erbrecht durchaus möglich ist, als unverheiratetes Paar ohne große Verluste zu erben.

Auf gleicher Ebene wie unverheiratete Paare stehen Lebensgefährten jedoch noch nicht. Doch mit den richtigen Vorkehrungen lassen sich die Einschränkungen zumindest minimieren.

Wer kein Geld an den Fiskus verschenken und keine Fehler begehen möchte, dem ist eine professionelle Steuerberatung zu Erbschaft und Schenkung dringend anzuraten.

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Infografik: 4 erbrechtliche Vorkehrungen bei unverheirateten Paaren mit Vor- und Nachteilen
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