Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung und Erfassung aller Belege Ihres Unternehmens. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Buchführungspflicht, ermöglicht Ihnen dies auch einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen zu erhalten.
Wir unterstützen Sie mit unserem Know-how bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge, Kostenplanung und Auswertungen.
Sie erhalten somit eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.
Unsere Leistungen in der Finanzbuchhaltung:
Der Bundesrat hat das Wachstumschancengesetz genehmigt.
Ab dem 01. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen und verarbeiten zu können.
Ab dem 01. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 EUR im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.
Ab dem 01. Januar 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.
Ausnahme: Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 EUR
Die E-Rechnung bietet eine einzigartige Chance für die digitale Transformation in Deutschland. Insbesondere soll mit dieser Maßnahme der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden.
Eine E-Rechnung hat sämtliche Daten aus der Rechnung selbst als XML-Datei im Gepäck und kann damit von Programmen vollautomatisch ausgelesen und verarbeitet werden. Eine Rechnung mit Logo und Grafik muss es dann nicht mehr zwangsläufig sein.
Geplant ist auch ein Meldesystem, über welches dann die Rechnungen an die Finanzverwaltung gesendet werden können. Dieses Meldesystem soll die aktuelle Verpflichtung von der Erstellung von ZM-Meldungen ablösen und wird europaweit eingeführt.
Vereinfachte Rechnungsstellung
Effiziente Arbeitsabläufe
Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung
Einsparpotenziale im Rechnungsversand durch Einsparen von Papier und Porto
Mehr Transparenz
Es sollte zeitnah geklärt werden, ob das zur Zeit verwendete Programm zur Rechnungsschreibung entsprechende Voraussetzungen mitbringt, um eventuelle Umstellungsmaßnahmen frühzeitig in Angriff zu nehmen.
Dringender wäre jedoch, den Empfang und die Auswertbarkeit der E-Rechnung von anderen Unternehmen möglich zu machen, da diese, wie bereits erwähnt, bis zum 01.01.2025 verpflichtend ist.
Die DATEV bietet hierzu einige Lösungsmöglichkeiten wie Unternehmen Online oder die E-Rechnungsplattform an.
Weitere Informationen zur E-Rechnung bekommen Sie auf der Informationsseite der Datev