Steuerberatung für
Arbeitnehmer

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Steuererklärung als Arbeitnehmer. Denn auch mit Steu­er­soft­ware ist die Steuererklärung nicht immer einfach und zeitsparend. Mangels Wissen wird hier oft Geld verschenkt. Und Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten können zumindest teilweise wieder steuerlich geltend gemacht werden.

Wir machen Ihre Werbungskosten als Arbeitnehmer geltend, wie:
Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen & Fort­bil­dun­gen, Pauschalen für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand, Kosten für Arbeitsmittel (PC, Notebook, Fachliteratur), Kosten für Umzüge, doppelte Haushaltsführung, Beträge zu Berufsverbänden, Gewerkschaften, Spenden, berufliche Telefonnutzung.

SPRECHEN SIE UNS AN!
Arbeitnehmer - Gehalt, Lohn, Angestellter
X