Wir unterstützen Sie bei Ihrer Steuererklärung als Arbeitnehmer. Denn auch mit Steuersoftware ist die Steuererklärung nicht immer einfach und zeitsparend. Mangels Wissen wird hier oft Geld verschenkt. Und Steuerberatungskosten können zumindest teilweise wieder steuerlich geltend gemacht werden.
Wir machen Ihre Werbungskosten als Arbeitnehmer geltend, wie:
Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen & Fortbildungen, Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand, Kosten für Arbeitsmittel (PC, Notebook, Fachliteratur), Kosten für Umzüge, doppelte Haushaltsführung, Beträge zu Berufsverbänden, Gewerkschaften, Spenden, berufliche Telefonnutzung.