Standortverlagerung
Rumänien
Die Überlegung, den Standort eines Unternehmens von Deutschland nach Osteuropa, insbesondere nach Rumänien, zu verlegen, kann verschiedene Vorteile und Gründe haben.
Bevor ein Unternehmen eine Standortverlegung in Betracht zieht, ist es jedoch wichtig, eine umfassende Standortanalyse durchzuführen, die rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche und kulturelle Aspekte berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Entscheidung langfristig erfolgreich ist.
Osteuropäische Länder wie Rumänien bieten oft niedrigere Arbeitskosten und Betriebskosten im Vergleich zu Deutschland, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen kann.
Rumänien bietet attraktive steuerliche Rahmenbedingungen und Investitionsanreize, die es Unternehmen ermöglichen, von günstigeren Steuersätzen und steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren.
Rumänien verfügt über gut ausgebildete Arbeitskräfte, insbesondere im Bereich Technik und Ingenieurwesen, die für Unternehmen von Vorteil sein können.
Rumänien liegt geografisch günstig in Osteuropa und bietet Zugang zu anderen Märkten in der Region, was die Logistik und den Export erleichtern kann.
Rumänien ist ein aufstrebender Wirtschaftsstandort mit einem stabilen Wirtschaftswachstum und attraktiven Investitionsmöglichkeiten, die langfristige Chancen für Unternehmen bieten.
Rumänien ist Mitglied der Europäischen Union, was Unternehmen den Zugang zum EU-Binnenmarkt und den damit verbundenen Vorteilen ermöglicht.
Nearshoring in Rumänien ist eine beliebte Option für europäische Unternehmen, die Geschäftsprozesse auslagern möchten oder sich ein zweites Standbein in einem Low Cost Standort aufbauen wollen. Mit günstigen Kosten und geografischer Nähe zu westeuropäischen Ländern ist Rumänien ein attraktiver Standort für Nearshoring.
Unternehmen, die in Rumänien investieren, können zusätzlich von Steuervorteilen profitieren, die niedrigere Steuersätze und spezielle Steueranreize für ausländische Investoren umfassen. Dies kann dazu beitragen, die Gesamtkosten zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern bei gleichzeitigem wesentlich besserem Nettoergebnis. (Ergebnis nach Steuern)
In Rumänien gilt seit 2005 das Konzept der sogenannten „Flat Tax“, was bedeutet, dass ein einheitlicher Einkommensteuersatz für natürliche Personen und Unternehmen angewendet wird. Der aktuelle Satz beträgt 10 %, was im Vergleich zu vielen anderen Ländern sehr niedrig ist.
Arbeitnehmer, die im IT-Bereich beschäftigt werden, sind von Gehaltssteuern vollständig entlastet. Rumänien ist der einzige europäische Staat, in dem Arbeitnehmer aus dem IT-Bereich solche steuerlichen Vergünstigungen genießen. Im Vergleich dazu beträgt der für Arbeitnehmer anwendbare Steuersatz in Polen 32 Prozent und in der Slowakei 25 Prozent. Diese Diskrepanz kann einen deutlichen Anreiz darstellen, IT-Leistungen – auch im Konzern – verstärkt in Rumänien zu erbringen. Jedoch ist eine Reihe von Voraussetzungen zu beachten; insbesondere müssen die IT-Leistungen der begünstigten Arbeitnehmer in Rumänien erbracht werden.
Der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beträgt 16 %, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ebenfalls als relativ niedrig angesehen wird. Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn von Unternehmen erhoben und gilt für alle juristischen Personen.
Den europäischen Regeln zufolge werden die von einer rumänischen oder einer ausländischen, steuerpflichtigen Rechtsperson aus einem anderen Staat (Voraussetzung: Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Rumänien) erhaltenen Dividenden als steuerfreie Erträge behandelt, wenn eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent für mindestens 1 Jahr gehalten wird. Entsprechendes gilt für Inlands-Dividenden. Zusätzlich gelten aber auch sonstige Dividenden an Rechtspersonen als nicht steuerpflichtig, die im empfangenden Unternehmen reinvestiert werden, um Arbeitsplätze im Rahmen des Tätigkeitsgegenstands zu schaffen, oder die in das Stammkapital einer anderen rumänischen Gesellschaft investiert werden, um ihre Tätigkeit weiterzuentwickeln.
Eine einzigartige Kleinunternehmerregelung die nicht nur die Umsatzsteuer betrifft wie in Deutschland.
Für Mikrounternehmen in Rumänien, die bestimmte Kriterien erfüllen (zum Beispiel einen Jahresumsatz unter einer bestimmten Grenze), gilt ein spezielles Steuersystem. Mikrounternehmen zahlen eine pauschale Einkommensteuer von 1 % auf ihren Umsatz, wenn sie keine Angestellten haben, bzw. 3 % auf den Umsatz, wenn sie Angestellte beschäftigen. Dieses vereinfachte Steuersystem bietet kleinen Unternehmen eine attraktive Option mit niedrigen Steuersätzen und reduziertem Verwaltungsaufwand.
Insgesamt bietet das steuerliche Umfeld in Rumänien mit niedrigen Steuersätzen für Unternehmen sowie speziellen Steuersystemen für Mikrounternehmen attraktive Bedingungen, um Investitionen anzuziehen und die Wirtschaftstätigkeit zu fördern.
Deutsche Unternehmen investieren massiv in Rumänien. Tausende Rumänen arbeiten schon für Konzerne wie die Deutsche Bank, deutsche Autoindustrien und SAP.