
Willkommen bei Ihrem
Als Steuerberater in Esslingen am Neckar unterstützen und beraten wir inhabergeführte Unternehmen, Familienunternehmen sowie Privatpersonen in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Auch wenn es um die Unternehmensführung und Gestaltung der privaten Vermögenssituation geht, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.
Was wir beherrschen, das erfahren Sie auf dieser Webseite. Was wir gemeinsam erreichen können, darüber sprechen wir gerne mit Ihnen persönlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Bekannt aus
Service für Erben & Schenken
Für diejenigen, die ein wertvolles Geschenk machen oder einen Nachlass vererben möchten, wird dringend empfohlen, die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um das bestmögliche Ergebnis für alle Parteien zu gewährleisten.
Es ist eine kluge Entscheidung, die vielfältigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich Erbschaft und Schenkung zu nutzen, solange die bestehenden Rahmenbedingungen noch so günstig sind.
Unser Beratungsangebot dazu:
Die offizielle Frist für die Grundsteuererklärung ist zum 31.01.2023 abgelaufen. Bisher sind bei den Finanzämter in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen eingegangen, davon rund 94 Prozent digital. Das Finazamt ist zunächst kulant, eine Abgabe der Grundsteuererklärung ist trotz Ablauf der Frist immer noch möglich. Als nächster Schritt erfolgt für diejendigen die Ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben eine Erinnung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal.
Somit haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, erstmal keine negativen Folgen. Eine Fristverlängerung muss nicht beantragt werden. Diese Regelung betrifft private Eigentümerinnen und Eigentümer. Ob die anderen Bundesländer dem Beispiel folgen, ist noch nicht bekannt.
Wir übernehmen die Datenaufbereitung anhand von Grundbuchauszügen und Bodenrichtwerten über die anzuwendenden Bewertungsvorschriften, Erstellung und Übermittlung der Steuererklärungen an die Finanzämter und die abschließende Prüfung des Steuerbescheids.
Die Erstellung der Feststellungserklärung ist nicht unbedingt einfach. Aus dem Grundsteuerbescheid ergeben sich langfristige Auswirkungen. Deshalb sollte die Erstellung der Steuererklärung durch qualifizierte Personen erfolgen.