Sie haben es geschafft: Nach einem langen Arbeitsleben können Sie endlich in Rente gehen. Viele glauben, dass Sie damit auch keine lästigen Steuererklärungen mehr einreichen müssen. Doch dem ist leider nicht so, denn auch Senioren sind unter Umständen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Wann diese Pflicht besteht und wie Ihr Steuerberater Ihnen helfen kann, erklären wir Ihnen auf dieser Seite.
Über 21 Millionen Menschen in Deutschland beziehen bereits eine Rente. Das Bundesministerium für Finanzen schätzt, dass weit über 5 Millionen davon Einkommensteuer zahlen müssen. Wie hoch die zu zahlenden Steuern sind, wird dabei nicht pauschal beziffert, sondern richtet sich nach dem Renteneintrittsalter. Der klassische Fall, bei dem Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, ist, dass die Rente den Freibetrag übersteigt. Aber es kann noch andere Gründe geben.
Erhalten Sie eine Zusatzrente wie zum Beispiel eine Betriebsrente oder eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung? Beziehen Sie Versorgungsgelder, etwa eine Witwenrente oder eine Beamtenpension? Haben Sie ein Grundstück verpachtet oder Wohn- und Lagerraum wie zum Beispiel eine Garage vermietet? Erhalten Sie Zinsen und Kapitalerträge? Gehen Sie einer Nebentätigkeit nach oder engagieren Sie sich ehrenamtlich und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung?
Unter Umständen müssen Sie auch in solchen Fällen eine Steuererklärung einreichen. Oft ist Senioren gar nicht bewusst, dass sie auch im Alter noch eine Steuererklärung abgeben müssen. Und leider schützt hier Unwissenheit nicht vor Ärger und hohen Nachzahlungen. Sie sollten sich daher gründlich informieren, ob die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, auch für Sie gilt.
Doch die Abgabe einer Steuererklärung ist nicht nur eine lästige Pflicht. Sie kann sich auch für Senioren durchaus lohnen, selbst wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Schließlich haben Sie nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben. Wenn Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe benötigen, können Sie das bei Ihrer Steuererklärung angeben. Auch Kosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel können unter Umständen abgesetzt werden.
Sie haben einen Behindertenausweis? Ab einem Grad der Behinderung von 35 erhöhen sich die Freibeträge. Sie haben im letzten Jahr etwas gespendet oder sind Mitglied in einer Gewerkschaft und zahlen Beiträge? Wie bei einer Steuererklärung für Arbeitnehmer können Sie auch das und andere Werbungskosten angeben. Es kann also durchaus sein, dass Sie vom Finanzamt eine Rückzahlung erhalten. Die Möglichkeiten, wie Sie Steuern sparen können, sind vielfältig und wirken für Laien oft unübersichtlich.
Gerade für Senioren ist es wichtig, dass sie kompetente Steuerberatung erhalten. Oft fällt es älteren Menschen zunehmend schwer, sich neben dem Alltäglichen auch noch darum zu kümmern. Und wenn dann noch eine Krankheit hinzu kommt, sind manche schlicht überfordert und werden zusätzlich zu ihrem Leiden bestraft, weil sie wegen einer nicht oder verspätet abgegebenen Steuererklärung Strafen zahlen müssen.
Andere Senioren sind hingegen fit, wollen aber endlich ihr Leben genießen und sich nicht mehr um Finanzen und Steuern kümmern müssen. In beiden Fällen ist ein Steuerberater eine gute Lösung. Er ist immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und wird Ihnen sagen, wie hoch der Rentenfreibetrag aktuell ist. Er weiß auch, was Sie alles von der Steuer absetzen können. Das kann Ihnen baren Geld einbringen.
Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Steuerberater und ihre Mitarbeiter in den benötigten Computerprogrammen geschult sind. Wenn Sie sich in der digitalen Welt also nicht auskennen oder Ihnen der Umgang mit neuen Medien schwer fällt, ist Ihnen der Steuerberater auch hier eine Hilfe. Zu guter Letzt haben Sie auch länger Zeit, die Steuererklärung abzugeben, denn wenn Sie sie über einen Steuerberater abgeben, verlängert sich die Frist.
Das Honorar für einen Steuerberater ist kein Festpreis. Es ist in der Steuerberatergebührenverordnung geregelt und richtet sich nach Ihrem Einkommen, dem sogenannten Gegenstandswert. Anhand dessen kann der Steuerberater sein Honorar berechnen. Da nicht jede Steuererklärung gleich ist und für manche mehr Aufwand benötigt wird, gibt es einen gewissen Spielraum bei der Berechnung.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation und informieren Sie im Erstgespräch transparent über die Kosten.