Nachklärung und Nachversteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte – sicher und zuverlässig

Sie haben Kapitalerträge aus dem Ausland erzielt, diese jedoch bislang nicht oder nur unvollständig in Ihrer Steuererklärung angegeben? Das kann schnell zu hohen Nachzahlungen, Strafzinsen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Die JRH Steuerberatung unterstützt Sie kompetent bei der Nachmeldung und Nachversteuerung ausländischer Kapitaleinkünfteschnell, transparent und rechtssicher. Gemeinsam bereinigen wir Ihre steuerliche Situation und helfen Ihnen, Risiken nachhaltig zu minimieren.

Typische Fälle, bei denen eine Nacherklärung erforderlich ist:

  • Zinsen und Erträge aus ausländischen Tagesgeld- oder Festgeldkonten
  • Dividenden und Zinserträge aus ausländischen Aktien, ETFs oder Fonds
  • Erträge aus Immobilien im Ausland, die nicht korrekt deklariert wurden
  • Kapitalerträge aus Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Analyse Ihrer bisherigen Steuererklärungen im Hinblick auf ausländische Kapitalerträge
  • Erstellung der Nacherklärung sowie ggf. rechtssichere Selbstanzeige beim Finanzamt
  • Steuerliche Optimierung durch Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen und Freibeträgen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt und umfassende Begleitung bis zur abschließenden Klärung

Vertrauen Sie auf JRH Steuerberatung, wenn es um die nachträgliche Deklaration ausländischer Einkünfte geht. Wir sorgen für Sicherheit, Transparenz und steuerliche Klarheit – auch bei komplexen internationalen Sachverhalten

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