Steuern sparen mit Köpfchen –

Einkünfte clever auf die Kinder verlagern!

Nutzen Sie legale Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht:
Wer Immobilien besitzt und Mieteinnahmen erzielt, kann mit einer geschickten Einkünfteverlagerung auf seine Kinder deutlich Steuern sparen – sogar schon mit minderjährigen Kindern!

Ihre Vorteile:

  • Einkommen auf Kinder übertragen – und deren steuerliche Freibeträge nutzen
  • Weniger Progression bei Ihnen als Elternteil
  • Steuervorteile durch Abschreibungen und Werbungskosten beim Kind
  • Mögliche Schenkungssteuerfreibeträge ausschöpfen

 

️ Aber Achtung:

Die steuerliche Gestaltung muss rechtlich sicher sein – formlos oder durch eine einfache Überweisung auf das Kinderkonto reicht dafür nicht aus.
Auch sozialversicherungs- und unterhaltsrechtliche Auswirkungen sollten im Vorfeld sorgfältig geprüft werden.

💡 Unser Team berät Sie individuell, wie Sie legal und effizient Ihre Mieteinnahmen auf Kinder verlagern – inklusive aller Vor- und Nachteile.

Jetzt beraten lassen – und steuerlich vorausdenken!

Steuervorteil durch Einkünfteverlagerung auf Kinder: Chancen & Risiken

Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann unter bestimmten Voraussetzungen diese steuerlich wirksam auf seine Kinder verlagern – z. B. durch die Bestellung eines sogenannten Nießbrauchsrechts.

️ Mögliche Vorteile:

  • Nutzung des Grundfreibetrags und der niedrigeren Steuerprogression beim Kind
  • Steuerschonende Übertragung von Vermögen im Rahmen der Schenkungssteuerfreibeträge
  • Optimierung der Familiensteuerlast

 

️ Wichtige Hinweise:

  • Eine reine „Zuwendung der Mieteinnahmen“ reicht nicht aus.
  • Erforderlich sind rechtlich belastbare Strukturen wie z. B. notarieller Nießbrauch mit Grundbucheintrag
  • Bei Minderjährigen ist ein Ergänzungspfleger notwendig
  • Auswirkungen auf Krankenversicherung, Unterhalt oder Kindergeld müssen geprüft werden

Wir unterstützen Sie bei der steuerlich optimalen und rechtssicheren Umsetzung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung.

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