
Willkommen bei Ihrem
Als Steuerberater in Esslingen am Neckar unterstützen und beraten wir inhabergeführte Unternehmen, Familienunternehmen sowie Privatpersonen in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Auch wenn es um die Unternehmensführung und Gestaltung der privaten Vermögenssituation geht, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.
Was wir beherrschen, das erfahren Sie auf dieser Webseite. Was wir gemeinsam erreichen können, darüber sprechen wir gerne mit Ihnen persönlich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Bekannt aus
Grundsteuer-Service
Aufgrund der Grundsteuerreform ist eine Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer erforderlich. Haus- und Grundbesitzer müssen deshalb eine sogenannte Feststellungserklärung beim Finanzamt bis zum 31.01.2023 einreichen. Im Rahmen unseres Grundsteuer-Services entlasten wir Sie bei der Neubewertung, Erstellung der Feststellungserklärung und Prüfung des eingehenden Steuerbescheids.
Wir übernehmen die Datenaufbereitung anhand von Grundbuchauszügen und Bodenrichtwerten über die anzuwendenden Bewertungsvorschriften, Erstellung und Übermittlung der Steuererklärungen an die Finanzämter und die abschließende Prüfung des Steuerbescheids.
Die Erstellung der Feststellungserklärung ist nicht unbedingt einfach. Aus dem Grundsteuerbescheid ergeben sich langfristige Auswirkungen. Deshalb sollte die Erstellung der Steuererklärung durch qualifizierte Personen erfolgen.
Ein Jubiläum ist immer eine gute Gelegenheit, zurückzuschauen und Bilanz zu ziehen. Gerne beraten wir Sie als inhabergeführtes Unternehmen, Familienunternehmen oder Privatperson auch weiterhin in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Wir sagen Danke für 20 Jahre JRH Wirtschaftstreuhand GmbH & Co. KG und möchten uns bei allen Geschäftspartnern, die uns auf diesem Weg begleitet haben, für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken. Besonderen Dank gilt vor allem auch meinem Team JRH für das Engagement und die gute Arbeit.