Wohnung, Vermietung, Angehörige, Kinder

Vermieten an Angehörige? Miete muss angemessen sein.

Oktober 2019 | JRH

Vermieten an Angehörige? Miete muss angemessen sein.

66 Prozent der ortsüblichen Miete sind die Zielmarke.

Manchmal können Mieter und Vermieter ein angespanntes Verhältnis haben. Bei der Vermietung an Angehörige wie Kinder, Eltern oder Geschwister sieht es oft besser aus. Meistens profitieren davon beide Seiten. Die Angehörigen zahlen weniger Miete als ortsüblich, und der Vermieter kann im Idealfall den vollen Werbungskostenabzug geltend machen. Doch dabei sollte man vor allem die genaue Höhe des Mietzinses im Auge behalten. Nur wenn die Miethöhe bei mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete liegt, sind die mit den Mieteinnahmen zusammenhängenden Werbungskosten voll abzugsfähig.

Wohnung, Vermietung, Angehörige, Kinder
X