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Die sogenannte kalte Progression gibt es auch bei der Erbschaftsteuer

Juli 2021 | JRH

Die sogenannte kalte Progression gibt es auch bei der Erbschaftsteuer

Die persönlichen Freibeträge für Vermögensübertragungen im engsten Familienkreis wurden letztmals vor zehn Jahren erhöht. Sowohl die Inflation als auch die steigenden Immobilienpreise führen dazu, dass die Freibeträge inzwischen einen wesentlichen Teil ihrer Entlastungswirkung
verloren haben.

Der starke Anstieg der Immobilienpreise in den letzten Jahren – vor allem in den Ballungsräumen – stellt die Erben einer vermieteten Immobilie oftmals vor das Problem, dass sie die anfallende Erbschaftsteuer nur durch den Verkauf des Objektes bezahlen können. Verkauft wird meistens an die Höchstbietenden, die in der Folge die Mieten deutlich erhöhen.

Hierzu hat der Freistaat Bayern einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, der am 18. September zur Beratung im Bundesrat aufgerufen wird. Im Kern zielt der Antrag der Bayern darauf ab, die Freibeträge wesentlich zu erhöhen. Ob und wann dies der Fall sein wird ist aufgrund der hohen Corona Lasten sehr unsicher.

Nutzen Sie deshalb das Wiederaufleben der Freibeträge alle 10 Jahre oder eine Nießbrauchs-Gestaltung, um das zu übertragende Vermögen zu erhalten.

Wir beraten hierzu gerne.

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Foto: ©Depositphoto
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