Übertragung von Immobilien noch vor dem 01.01.2023

Übertragung von Immobilien noch vor dem 01.01.2023

November 2022 | JRH

Übertragung von Immobilien noch vor dem 01.01.2023

Die geplante Änderung im Jahressteuergesetz 2022 hört sich für Immobilienbesitzer zunächst positiv an, hat aber auch eine negative Seite.

Durch die Neubewertungen und nun höheren Immobilienwerten steigt die Steuerlast bei Schenkung oder bei einer Erbschaft auf bis zu 20 bis 30 %.

Wer darüber nachdenkt, seine Immobilie zum Beispiel an die Kinder zu verschenken, sollte dies noch in diesem Jahr in Angriff nehmen.

Übertragung von Immobilien noch vor dem 01.01.2023
X