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Steuernews zur Erbauseinandersetzung

November 2021 | JRH

Steuernews zur Erbauseinandersetzung (Urteil vom 21.4.2021, 4 K 1154/20 Erb)

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass im Einzelfall auch ein Zeitraum von drei Jahren bis zur Erbauseinandersetzung unschädlich sein kann (Urteil vom 21.4.2021, 4 K 1154/20 Erb).

Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, die nun beim Bundesfinanzhof anhängig ist.

Hintergrund für die Entscheidung ist, dass eine Steuerbefreiung bei Vererbung des Familienheims nur gilt, wenn unverzüglich die Selbstnutzung zu Wohnzwecken vorgenommen wird. Mit unverzüglich ist regelmäßig ein Zeitraum von 6 Monaten gemeint.

Die Selbstnutzung lag im entschiedenen Fall vor, aber die Erbauseinandersetzung mit dem Bruder dauerte länger als 6 Monate. Somit gewährt das Finanzamt die Steuerbefreiung nur für den Anteil des Bruders, welcher selbst das Familienheim nutzte.

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Foto: ©Depositphoto
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