Steueränderungen 2023

Steueränderungen 2023

Februar 2023 | JRH

Steueränderungen 2023

Was gilt ab 2023? Wovon profitieren Bürgerinnen und Bürger?

Das Steuerjahr 2023 bringt unzählige steuerliche Neuregelungen, die Sie als Steuerzahler unbedingt kennen sollten.

Steueränderungen 2023

Beseitigung der kalten Progression

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 10.347 EUR auf 10.908 EUR
  • Das Kindergeld beträgt nun 250 EUR für jedes Kind
  • Der Kinderfreibetragt steigt von 2.730 EUR auf 2.810 EUR
  • Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angehoben und erst bei einer Lohn – / Einkommensteuerbelastung bei Alleinstehenden in Höhe von 17.543 EUR und bei Verheirateten in Höhe von 35.086 EUR festgesetzt

Anhebung von Pausch- / Freibeträgen

  • Die Arbeitsnehmer-Pauschbetragt wird auf 1.230 EUR angehoben
  • Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 252 EUR auf 4.260 EUR
  • Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind steigt von 924 EUR auf 1.200 EUR pro Kalenderjahr

Altersvorsorgeaufwendungen

  • Die vollständige Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen wird vorgezogen, um eine Doppelbesteuerung von Renten zu verringern
  • Der Höchstbetrag für die Altersvorsorgeaufwendungen steigt bei Alleinstehenden auf 26.528,00€ und bei Verheirateten auf 53.048,00€ an

Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

  • Das sogenannte „häusliche Arbeitszimmer“ (Voraussetzung: Mittelunkt der beruflichen Tätigkeit, soweit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, gilt dies nicht mehr als Ausschlusskriterium) kann mit einem Pauschbetrag von 1.260 EUR geltend gemacht werden
  • Die Homeoffice-Pauschale steigt auf 6 EUR pro Tag und max. 1.260 EUR im Jahr an und kann nun 210 Tage statt bisher 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden
  • Für den Abzug der Homeoffice-Pauschale ist es nicht mehr erforderlich das die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt wird

Änderungen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 EUR auf 1.000 EUR für Alleinstehende und von 1.602 EUR auf 2.000 EUR für Verheiratete bzw. Lebenspartner/innen
  • Die Verluste aus Kapitalvermögen können nun Ehegattenübergreifend verrechnet werden

Abschreibungen für Gebäude

  • Für Gebäude die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt und für Vermietungszwecke genutzt werden beträgt die jährliche Abschreibung 3%, was einer Nutzungsdauer von rund 33 Jahren entspricht

Neuregelung zu kleinen Photovoltaikanlagen

  • Rückwirkend zum 01. Januar 2022 sollen die Einnahmen aus dem Betrieb Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern mit einer installierten Bruttoleistung bis zu 30 kW (peak) von der Einkommensteuer befreit werden
  • Bei Wohn- oder Gewerbeeinheit bleiben die Einnahmen bis zu einer installierten Bruttoleistung bis zu 15 kW (peak) von der Einkommensteuer befreit
  • Für die Lieferung und Installation wird in der Umsatzsteuer ein Steuersatz von 0 Prozent festgelegt
  • Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung ohne finanziellen Nachteil

Sie haben eine Frage zu den Steueränderungen in 2023 und Sie suchen nach einer steuerlichen Beratung? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

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