Unser

Branchen Know-how

Unser
Branchen Know-how

Unsere branchenspezifische Fachkenntnisse haben wir uns durch langjährige Beratungserfahrung und maß­ge­schnei­der­te Weiter­bildung erworben. Wir sind bestens vertraut mit den bran­chen­üb­lichen Ei­gen­hei­ten, Strukturen und Her­aus­for­de­run­gen Ihrer Markt­umgebung.

Somit können wir uns auf Ihre individuellen Fra­ge­stel­lun­gen und die Gestaltung Ihrer speziellen Steu­er­stra­te­gi­en konzentrieren.

Das Handwerk

Als spezialisierter Steuerberater für das Handwerk beraten und begleiten wir seit vielen Jahren Handwerksbetriebe – oftmals über mehrere Generationen hinweg. Neben der Beratung über­neh­men wir aber auch ganz „handfeste“ Aufgaben. Hierzu gehört die zeitaufwändige und komplexe Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Der Automobilhandel

Mit unserem Know-how in der Automobilbranche bieten wir Ihnen maß­ge­schnei­der­te steuerliche und wirtschaftliche Beratung an. Themen wie Ausfuhr Drittland, verdeckte Preisnachlässe, Dif­fe­renz­be­steue­rung § 25a UStG und SKR 51 oder SKR 93 sind für uns nicht fremd.

Die Bau- und Immobilienwirtschaft

Bauträger sind – ebenso wie Bauunternehmen – aus steuerlicher Sicht dadurch gekennzeichnet, dass sich der Umsatz häufig aus relativ wenigen, dafür aber über einen längeren Zeitraum laufenden Bauprojekten zusammensetzt. Als Folge davon kommt es in vielen Fällen je nach zeitlichem Ablauf der einzelnen Projekte zu stark schwankenden Jahresergebnissen.

Stark schwankende Jahresergebnisse wiederum kön­nen sich negativ auf das Rating und damit auf die Kreditwürdigkeit des Bauträgers auswirken. Hier ist es Aufgabe des steuerlichen Beraters durch die ge­schick­te Ausübung von Wahl­rech­ten das Ergebnis soweit wie möglich zu glätten und die Sachverhalte gegenüber den Kreditinstituten transparent dar­zu­stel­len.

Beratung bei Strukturierung von Projektgesellschaften und Einführung von Holdingstrukturen.

Auch bei Bauträgern können umsatzsteuerliche Fragen eine große Rolle spielen. Besonderer Be­ra­tungs­be­darf ergibt sich bei Projekten, die der Makler- und Bauträgerverordnung unterliegen.

Lassen Sie uns über mögliche Ansatzpunkte Ihrer branchenspezifischer Steueroptimierung reden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

SPRECHEN SIE UNS AN!
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