Koalition verschiebt Neuregelung zu Share Deals
November 2019 | JRH
Koalition verschiebt Neuregelung zu Share Deals
Grunderwerbssteuer – Koalition verschiebt die Neureglung zu Share Deals auf das erste Halbjahr 2020.
Die Regierungskoalition hat heute in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt gegeben, dass die geplante Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Neureglung von Share Deals nicht wie geplant am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Das Verfahren soll aber im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht werden.
Der Wortlaut der Pressemitteilung schließt eine Rückwirkung der Neureglung auf den 1. Januar 2020 nicht explizit aus.
Eine wesentliche Frage für alle Marktteilnehmer ist nun, ob eine Rückwirkung auf den 1.1.2020 im Laufe des kommenden Jahres beschlossen wird. Dazu Alexander Lehnen, Partner der im Immobiliensektor deutschlandweit führenden Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein: „Trotz der vagen Aussagen der Koalition in der Pressemitteilung zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes 2020 gehe ich davon aus, dass keine Rückwirkung auf den 1.1.20 beschlossen wird. Insbesondere begründet sich diese Annahme darauf, dass im bisherigen Gesetzesentwurf stets auf ein zukünftiges Datum der Einführung, nie aber auf den Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzes in das Gesetzgebungsverfahren abgestellt wurde.“