Zwei Generationen

Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei voreiliger Erbteilung

Juli 2021 | JRH

Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei voreiliger Erbteilung

Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber tauschen, müssen für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG bleibt ihnen versagt.

FG Rheinland-Pfalz 16.4.2015, 4 K 1380/13

Steuerbefreiung von Familienheim

Bei der Steuerbefreiung für das Familienheim wird oft übersehen, dass die Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer an eine besonders lange Nutzungsfrist von zehn Jahren gebunden ist.

Wird die Selbstnutzung durch die Ehefrau oder Kinder vor Ablauf von zehn Jahren beendet, dann kann es zu erheblichen Erbschaftsteuerzahlungen nachträglich kommen. Deswegen wäre zu überlegen, ob nicht bereits zu Lebzeiten auf den Ehegatten übertragen werden soll, damit man hier nicht eine böse Überraschung erlebt.

Dramatisch wird es vor allem, wenn man von der Steuerfreiheit ausgeht und sich später dann mit den Miterben bezüglich einer späteren Erbschaftsteuer auseinandersetzen muss.

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