
Immobilienübertragung an die Kinder gegen Rentenzahlungen
Dezember 2020 | JRH
Immobilienübertragung an die Kinder gegen Rentenzahlungen
Häuser und Wohnungen werden an die Kinder oft gegen langfristige monatliche Rentenzahlungen übertragen. Die vereinbarten Zahlungen entsprechen meistens nicht dem Wert der Immobilie. Die Zahlungen können über oder unter dem Wert der Immobilie liegen. Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs sind die Zahlungen aufzuteilen, und zwar in einen Zins- und einen Tilgungsteil. Die Eltern müssen den in den Zahlungen enthalten Zinsanteil von 5,5 Prozent versteuern – und zwar als Kapitaleinkünfte. Das sind bei Einfamilienhäusern mehrere tausend Euro pro Jahr.
Selbst wenn die Eltern unterm Strich weniger erhalten als das Haus wert ist, müssen die fiktiven Zinsen versteuert werden – eine gefährliche Steuerfalle, die extrem teuer werden kann
