Höhe der Abschreibung bei Vermietung und Verpachtung prüfen!
Juli 2021 | JRH
Höhe der Abschreibung bei Vermietung und Verpachtung prüfen!
Für die Ermittlung der Abschreibungsbemessungsgrundlage für eine vermietete Immobilie ist es erforderlich, den für ein bebautes Grundstück gezahlten Gesamtkaufpreis auf den abnutzbaren Gebäudeteil und den nicht abnutzbaren Grundstücksteil aufzuteilen.
Für diese Aufteilung hat das Finanzamt in der Vergangenheit in vielen Fällen die vom BMF veröffentlichte Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung herangezogen. Mit Urteil vom 21.07.2020 hat der BFH entscheiden, dass diese Arbeitshilfe der Rechtssprechung nicht genügt, da unter anderem der insbesondere in großstädtischen Ballungsräumen wie Stuttgart oder Esslingen relevante Orts- oder Regionalisierungsfaktor bei der Ermittlung des Gebäudeanteils unberücksichtigt bleibt. Des weiteren steht mit dem vereinfachten Sachwertverfahren nur eine Bewertungsmethode zur Verfügung.
Die Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung des BMF wurde auf Grund des Urteils umfassend überarbeitet, wodurch es in vielen Fällen zu einem deutlich höheren Gebäudeanteil am Gesamtkaufpreis und dadurch zu einer höheren Abschreibung kommen kann. Im Einzelfall können so möglicherweise jährlich mehrere hundert bis tausend Euro an Steuern gespart werden. Dies gilt auch dann, wenn die Immobilie bereits vor mehreren Jahren erworben wurde.