Handwerkerleistungen absetzen

November 2020 | JRH

Handwerkerleistungen absetzen

Lange Jahre hat sich die Finanzverwaltung geweigert, die Kosten anzuerkennen, wenn etwas Neues geschaffen wurde, wie etwa ein Wintergarten oder eine Dachgaube. Doch damit ist Schluss. Kosten für Handwerkerleistungen können steuerlich abgesetzt werden. Begünstigt sind Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung, und zwar nicht nur regelmäßige Renovierungsarbeiten, sondern auch Modernisierungsmaßnahmen. Dabei können die Arbeitskosten mit bis zu 20 Prozent, höchstens jedoch 1.200,– Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. 

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