
Grundsteuerreform: Baden-Württemberg wählt das modifizierte Bodenwertmodell
Dezember 2021 | JRH
Grundsteuerreform: Baden-Württemberg wählt das modifizierte Bodenwertmodell
Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 10. April 2018 die Grundsteuererhebung nach dem Einheitswertmodell für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat daraufhin eine neue verfassungskonforme Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden: das Bundesmodell.
Zusätzlich wurde jedoch eine Öffnungsklausel verankert, nach der die Bundesländer eigene, verfassungskonforme Bewertungsmodelle einführen dürfen. Baden-Württemberg hat sich für das modifizierte Bodenwertmodell entschieden.
Ab 2025 sind daher für die Grundsteuererhebung ausschließlich die Bodenfläche, der Bodenrichtwert sowie die Nutzungsart relevant.
