Gebäude, Eigentumswohnung

Prüfen Sie Ihren Grund und Boden-Anteil

Januar 2020 | JRH

Grund und Boden-Anteil prüfen.

Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazu gehörigen Grund und Boden mit. Dieser Bodenanteil aber kann bei vermieteten Objekten steuerlich nicht abgeschrieben werden. Ein einheitlicher Gesamtkaufpreis muss daher auf das Gebäude und auf den Grund und Boden aufgeteilt werden. Die Aufteilung des Kaufpreises ist eine Wissenschaft für sich und letztlich kann der Wert des Grund und Bodens doch nur geschätzt werden.

Unser Tipp hierzu lautet: bereits im notariellen Kaufvertrag den Preis für das Grundstück und das Gebäude aufzuteilen. Das Finanzamt muss und wird diese Werte im Allgemeinen übernehmen, „solange dagegen keine nennenswerten Zweifel bestehen“ (BFH-Urteil vom 10.10.2000, BStBl 2001 II S. 183; BFH-Urteil vom 29.5.2008, BFH/NV 2008 S. 1668).

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