
Droht im Jahr 2025 eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Januar 2025 | JRH
Droht im Jahr 2025 eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Die Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür. Dabei steht auch eine Reform der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zur Debatte. Zudem wird über die Wiedereinführung der Vermögensteuer nachgedacht.
Dabei gehen die Vorstellungen der Parteien weit auseinander.

Während CDU/CSU, SPD, FDP und die AfD die Erbschaftsteuer für reformbedürftig halten, wollen die Grünen ein ganz neues Modell für die Erbschaftsteuer einführen. Dabei geht es darum, einen Lebensfreibetrag mit einem Betrag X festzulegen. Sobald der Lebensfreibetrag durch Erbschaften aufgezehrt wurde, sollen übersteigende Beträge mit 25 % besteuert werden – und zwar auf alles, auch auf Betriebsvermögen. Die einzige Ausnahme wäre das Familienheim. Die Verschonungsregelungen beim Betriebsvermögen würden entfallen. Dafür sollen Unternehmenserben die Erbschaftsteuer längerfristig gestundet bekommen.
Die CDU/CSU spricht sich gegen die Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. Die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen erhöht werden.
Auch bei der FDP steht die Anhebung der Freibeträge im Raum. Außerdem sollen die Freibeträge an die Preissteigerungsrate angepasst werden. Durch Preissteigerungen tritt – wie bei der Einkommensteuer – automatisch eine Steuererhöhung ein (kalte Progression).
Für Unternehmen soll die Nachfolge erleichtert werden. Eine Einführung der Vermögensteuer oder einer Vermögensabgabe wird abgelehnt.
Das Wahlprogramm der SPD für die anstehende Bundestagswahl sieht folgendermaßen aus und wurde auf dem Parteitag im Januar beschlossen:
Auf dem Parteitag wurde die „Revitalisierung“ der Vermögensteuer beschlossen.
Außerdem wurde die „Abschaffung der übermäßigen Privilegierung“ von Unternehmensvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer beschlossen.
Zudem soll eine effektive Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer eingeführt werden, die auch für vermögenserhaltende Familienstiftungen gelten soll.
Die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen erhöht werden.
Neben der Erbschaft- und Schenkungsteuer soll auch die Abgeltungsteuer abgeschafft werden, sodass Kapitaleinkünfte über den Einkommensteuertarif besteuert werden. Außerdem sollen Veräußerungsgewinne von nicht selbst genutzten Immobilien besteuert werden. Die aktuell geltende Spekulationsfrist von zehn Jahren soll entfallen.
Die AfD lehnt eine Vermögensteuer ab und fordert die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer. Außerdem wird die Einführung eines Vermögensregisters abgelehnt.
Angesichts der leeren Kassen ist zu bezweifeln, dass es zu einer Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer kommt und nicht sogar eine Vermögensteuer eingeführt wird.
Im Zweifel wird es eher teurer. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten, Erbschaftsteuer und/oder Schenkungsteuer durch rechtzeitige Übertragung Ihres Vermögens oder von Teilen Ihres Vermögens zu vermeiden.
Wir beraten Sie hierzu gerne.