Die mögliche Erbschaftssteuerreform der SPD im Überblick

Februar 2025 | JRH

Die Erbschaftssteuerreform der SPD

im Überblick

Erbschaftssteuerreform 2026: Was das SPD-Konzept „FairErben“ für Erbschaften und Schenkungen bedeutet

Mit dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt erstmals seit Jahren ein konkreter Vorschlag zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor. Ziel ist eine grundlegende Neuordnung des Systems: Große Vermögen sollen stärker besteuert, kleinere und mittlere Erbschaften entlastet und bislang komplexe Sonderregelungen vereinfacht werden. Auch wenn es sich bislang nur um ein Eckpunktepapier handelt, hat der Vorstoß eine intensive politische und wirtschaftliche Debatte ausgelöst – und rückt die Themen Erbschaft und Schenkung erneut in den Fokus der Politik und Öffentlichkeit.

Warum die Erbschaftssteuer erneut auf dem Prüfstand steht

Im Januar 2026 veröffentlichte die SPD das Papier ausdrücklich als Diskussionsgrundlage, nicht als fertigen Gesetzentwurf. Dennoch markiert es einen klaren Richtungswechsel in der steuerpolitischen Debatte. Hintergrund sind die anhaltende Vermögensungleichheit in Deutschland, erhebliche Gestaltungsspielräume bei sehr großen Vermögen sowie ein noch ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Erbschaftsteuerregelungen.

Derzeit richtet sich die Erbschaftsteuer in Deutschland maßgeblich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen, während entferntere Verwandte oder nicht verwandte Erben deutlich stärker belastet werden. Hinzu kommen drei Steuerklassen mit progressiven Steuersätzen sowie umfangreiche Sonderregelungen, insbesondere für Betriebsvermögen. Große Unternehmensvermögen können dadurch unter bestimmten Voraussetzungen nahezu steuerfrei übertragen werden, während mittlere Erbschaften – etwa Immobilien oder Unternehmensanteile im Familienbesitz – häufig steuerpflichtig sind. Genau diese Schieflage kritisiert die SPD.

Forderung der SPD im Konzept „FairErben“

Kernidee des Konzepts ist eine stärkere Leistungsgerechtigkeit bei Erbschaft und Schenkung. Vermögen, das über Generationen hinweg gewachsen ist, soll aus Sicht der SPD stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen. Gleichzeitig sollen typische Familienerbschaften gezielt geschützt werden. Ein weiterer zentraler Anspruch ist die Vereinfachung des Systems: Weg von kleinteiligen Ausnahmen, hin zu klaren und nachvollziehbaren Strukturen.

Lebensfreibetrag statt Einzel-Freibeträge

Zentrales Element des Konzepts ist die Einführung eines lebenslangen Freibetrags von insgesamt 1 Million Euro pro Person. Davon sollen 900.000 Euro für Übertragungen innerhalb der Familie gelten und 100.000 Euro für Zuwendungen an andere Personen.

Neu ist vor allem der Systemwechsel: Der Freibetrag soll künftig an den Erwerber anknüpfen, nicht mehr an den Erblasser oder Schenker. Die bislang geltende Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen würde entfallen. Damit sollen steuerlich motivierte „Salami-Schenkungen“ verhindert werden, während klassische Familienerbschaften vollständig steuerfrei bleiben könnten.

Änderungen bei Betriebsvermögen und Unternehmensnachfolge

Für Betriebsvermögen sieht das SPD-Papier einen zusätzlichen Freibetrag von 5 Millionen Euro vor. Gleichzeitig sollen die bisherigen Regel- und Optionsverschonungen sowie die Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft werden. Diese gelten derzeit als Hauptgrund dafür, dass sehr große Unternehmensvermögen nur minimal mit Erbschaftsteuer belastet werden.

Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern, sollen die Stundungsmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Die Erbschaftsteuer könnte über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren verteilt gezahlt werden. Gerade für die Unternehmensnachfolge wäre dies ein entscheidender Punkt, um Substanzbesteuerung abzufedern.

Immobilien und selbstgenutztes Familienheim

Auch Immobilien spielen im Konzept „FairErben“ eine wichtige Rolle. Das selbstgenutzte Familienheim soll weiterhin besonders geschützt bleiben. Geplant ist, dass es zusätzlich zum Lebensfreibetrag steuerfrei übertragen werden kann, sofern die Erben die Immobilie selbst weiter bewohnen. Ziel ist es, steuerbedingte Notverkäufe von Familienhäusern zu verhindern.

Steuertarif und steigende Steuereinnahmen

Vorgesehen ist zudem ein einheitlicher progressiver Steuertarif anstelle der bisherigen Steuerklassen. Konkrete Steuersätze nennt das Papier noch nicht.

Die SPD rechnet mit Mehreinnahmen im niedrigen einstelligen Milliardenbereich, die langfristig ansteigen sollen. Politisch werden diese Einnahmen mit Investitionen in Bildung und öffentliche Infrastruktur verknüpft.

Politische Reaktionen:

Vorgesehen ist zudem ein einheitlicher progressiver Steuertarif anstelle der bisherigen Steuerklassen. Konkrete Steuersätze nennt das SPD-Papier bislang nicht. Erwartet werden Mehreinnahmen im niedrigen einstelligen Milliardenbereich, die langfristig steigen und insbesondere für Bildung und öffentliche Infrastruktur verwendet werden sollen.

Die Reaktionen fallen deutlich aus. CDU und CSU lehnen das Konzept klar ab und warnen vor einer Gefährdung von Familienunternehmen und Mittelstand. Aus Sicht der Union würde das Modell Investitionen hemmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen. Die SPD verweist hingegen auf den Diskussionscharakter des Papiers und auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Einordnung und Bedeutung für Erbinnen und Erben

In der Gesamtschau ist das SPD-Konzept „FairErben“ vor allem als politisches Signal zu verstehen. Es zeigt, wie künftige Reformen der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit SPD-Beteiligung aussehen könnten – insbesondere nach einem möglichen Urteil aus Karlsruhe.

Für viele Erbinnen und Erben mit selbstgenutztem Wohneigentum und überschaubarem Vermögen könnten die Pläne eher Entlastungen oder sogar vollständige Steuerfreiheit bedeuten. Für sehr große Privat- und Unternehmensvermögen steigt hingegen die Unsicherheit, ob bestehende Gestaltungsmodelle künftig noch tragfähig sind.

Unabhängig davon, welche Reform sich letztlich durchsetzt, gilt jedoch: Erbschaft und Schenkung sollten frühzeitig geplant werden. Wer rechtzeitig handelt, kann Freibeträge optimal nutzen, steuerliche Risiken minimieren und familiäre Konflikte vermeiden. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung bleibt damit ein zentrales Instrument zur Sicherung von Vermögen und Lebensleistung.

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