Das Erbe mit der Risikolebensversicherung „Über Kreuz“ sichern
August 2023 | JRH
Das Erbe mit der Risikolebens-versicherung „Über Kreuz“ sichern
Eine Risikolebensversicherung verspricht preiswerte Absicherung für Familienangehörige und Partner im Todesfall. Das Problem ist aber: Wenn es zur Auszahlung kommt, möchte das Finanzamt auch seinen Anteil haben.
Mit der „Über Kreuz“ Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme nicht mehr als Erbe behandelt, sondern gilt als Vertragsleistung und ist somit steuerfrei.
Bei der Risikolebensversicherung „Über Kreuz“ schließen beide Partner separate Versicherungsverträge ab und sind somit beide Versicherungsnehmer und versicherte Person. Verstirbt ein Partner, erhält der Hinterbliebene als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme und es fällt keine Erbschaftsteuer an.
Gerade bei größeren Besitzständen ist diese Form der Risikolebensversicherung interessant, da die Freibeträge oft nicht ausreichen. Auch wenn das Erbe ohnehin nicht groß ist, empfiehlt sich eine Überkreuzversicherung.
Gerade für unverheiratete Paare ist das ein großer Vorteil, denn ohne Trauschein beträgt der Steuerfreibetrag nur 20.000 EUR.
Gut zu wissen ist auch, dass mit dieser Variante nicht nur bei Risikolebensversicherungen Steuern vermieden werden können, auch Erbschleicher können umgangen werden. Da die Versicherungsleistung nicht mehr als Erbschaft gilt, entfallen somit auch eventuelle Pflichtanteile an andere Erben.
Suchen Sie zur Risikolebensversicherung „Über Kreuz“ auf jeden Fall einen Steuerberater auf. Denn eventuell wirkt sich diese Variante positiv auf die Erbschaftsteuer aus.