
Änderungen des Bewertungsgesetzes und die Folgen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
Juli 2023 | JRH
Änderung des Bewertungsgesetzes und die Folgen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
Seit dem 01.01.2023 gilt das neue Jahressteuergesetz, welches gravierende Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat. Bei anstehenden Steuergestaltungen sollten unbedingt die neuesten Regelungen berücksichtigt und eine geplante Schenkung ggf. entsprechend angepasst werden.
Ein ausschlaggebender Aspekt der Gesetzesänderungen betrifft dabei eigen- und fremdgenutzte Grundstücke. Durch das Jahressteuergesetzt ergeben sich zahlreiche Änderungen im Hinblick auf die erbschafts- und schenkungssteuerliche Bewertung von Immobilien.
Zusammenfassend unterscheidet man zwischen drei Bewertungsmethoden:
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertwertverfahren
- Sachwertverfahren
Welches Modell angewendet werden muss, ist unter anderem von der Grundstücksart abhängig.
Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben, ist ein Anstieg der steuerlichen Immobilienwerte bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung absehbar. Dies erhöht die Bemessungsgrundlage für die Steuer und somit die Erbschaft- und Schenkungsteuer selbst. Das Finanzamt erreicht dies unter anderem durch eine länger festgelegte Nutzungsdauer der Gebäude, sowie durch reduzierte abziehbare Kosten.
Um die Erbschaft- und Schenkungsteuer möglichst gering zu halten und den Freibetrag optimal auszunutzen, sollte man darauf achten, alle abziehbaren Ausgaben zu berücksichtigen und auch wertmindernde Faktoren bei den Immobilienbewertungen nicht außer Acht zu lassen.
Aus diesem Grund ist bei der Erstellung einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung höchste Sorgfalt geboten.
Gerne können Sie sich bzgl. einer erbschafts- und schenkungssteuerlichen Beratung an uns wenden. Zusätzlich ermitteln wir für Sie die steuerlichen Werte für Ihre zu übertragenen Grundstücke und erstellen die nötige Steuererklärung.